Für Hochrisiko-Systeme schreibt die Verordnung konkrete technische Maßnahmen vor – keine Absichtserklärungen.
ARTIKEL 9
Risikomanagement
Kontinuierlicher Prozess zur Identifikation, Analyse und Minderung von Risiken über den gesamten Lebenszyklus.
- Risikoidentifikation bei Inbetriebnahme
- Laufende Überwachung
- Dokumentierter Restrisiko-Abgleich
- Testprotokolle vor jedem Release
ABD baut dies als automatisiertes Risk-Log ein.
ARTIKEL 12–13
Logging & Transparenz
Automatische Protokollierung aller relevanten Operationen – lückenlos, manipulationssicher, für Behörden abrufbar.
- Audit-Logs mit Zeitstempel
- Protokollierung aller Entscheidungen
- Transparenz gegenüber Nutzern
- Behörden-Zugangsschnittstelle
In ABD GENIE und MergeIQ standardmäßig eingebaut.
ARTIKEL 14
Menschliche Aufsicht
Hochrisiko-KI muss so gestaltet sein, dass Menschen Ausgaben überwachen, einschränken oder deaktivieren können.
- Technische Übersteuerung
- Human-in-the-Loop-Prozess
- Eskalationspfad bei Unsicherheit
- Schulungsnachweis für Aufsicht
ABD definiert und implementiert Oversight-Workflows.
ARTIKEL 10
Daten-Governance
Trainingsdaten müssen nachvollziehbar, relevant und frei von systematischen Verzerrungen sein.
- Herkunftsnachweis der Trainingsdaten
- Bias-Analyse und Dokumentation
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Lösch- und Korrekturprozesse
Teil des ABD Data-Readiness-Assessments.
ARTIKEL 17
Qualitätsmanagement
Dokumentiertes QMS über Entwicklung, Monitoring, Incident-Management und Änderungsprozesse.
- Vollständige technische Dokumentation
- Versionskontrolle aller Modelländerungen
- Incident-Response-Prozess
- Nachgewiesene Schulungen
Erleichterungen gelten jetzt auch für kleine Midcaps.
ARTIKEL 50
Transparenz – gilt bereits
Nutzer müssen erkennen, wenn sie mit KI interagieren. KI-generierte Inhalte sind zu kennzeichnen.
- Offenlegung bei direkter Interaktion
- Kennzeichnung synthetischer Inhalte
- Bestandssysteme ab 02.12.2026
- Betrifft Chat-, Voice- und Textsysteme
Die akuteste Pflicht – und die meistübersehene.