Nicht ab August 2026. Und der Digital Omnibus hat sie im Juli 2026 abgeschwächt, nicht verschoben. Wer sich auf das falsche Datum verlässt, hat die Pflicht bereits eineinhalb Jahre nicht erfüllt — und begründet den Aufschub mit einer Frist, die für etwas anderes gilt.
Der verbreitete Irrtum
Der 2. August 2026 ist kein Startdatum, sondern ein Kontrolldatum. Seit diesem Tag nehmen die nationalen Marktüberwachungsbehörden ihre Arbeit auf — und prüfen dabei auch, ob Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergriffen wurden. Zusätzlich greifen seit diesem Datum die Transparenzpflichten nach Artikel 50, also die Kennzeichnung von KI-Interaktionen und synthetischen Inhalten.
Die Kompetenzpflicht selbst gehört zur ersten Anwendungsstufe der KI-Verordnung und gilt seit dem 2. Februar 2025. Zahlreiche Ratgeber verkaufen den August 2026 als Beginn der Pflicht — das verschiebt anderthalb Jahre bestehender Verantwortung in die Zukunft. Richtig ist die Dreiteilung: Pflicht seit Februar 2025, behördliche Kontrolle seit August 2026, Artikel 50 ebenfalls seit August 2026.
Der praktische Unterschied ist erheblich. Wer glaubt, die Pflicht beginne erst, plant ein Projekt. Wer weiß, dass sie seit anderthalb Jahren gilt, prüft zuerst, was in dieser Zeit bereits hätte dokumentiert sein müssen — und schließt die Lücke rückwirkend, bevor eine Behörde oder ein Haftungsfall danach fragt.
Was sich am 27. Juli 2026 geändert hat
Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie ändert die KI-Verordnung an mehreren Stellen. Für die Kompetenzpflicht ist die Änderung des Standards die entscheidende:
Bis 26.07.2026
Anbieter und Betreiber mussten ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal sicherstellen.
Erfolgspflicht — auf das Ergebnis pro Person bezogen.
Seit 27.07.2026
Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen.
Bemühenspflicht — auf die Maßnahme bezogen, nicht auf das Ergebnis.
Das klingt nach Erleichterung und ist auch eine. Es verlagert die Beweislast aber nicht, sondern verschiebt nur ihren Gegenstand: Nachzuweisen ist nicht mehr, was einzelne Mitarbeitende können, sondern welche Maßnahmen das Unternehmen ergriffen hat und warum genau diese. Ohne Dokumentation der Maßnahmen gibt es nichts vorzulegen — die Abschwächung erhöht damit die Bedeutung des Nachweises, statt sie zu senken.
Zeitplan nach dem Omnibus
| Datum | Pflicht | Status |
|---|---|---|
| 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) | gilt |
| 02.08.2025 | Sanktionsregime (Art. 99), Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck | gilt |
| 27.07.2026 | Digital Omnibus in Kraft — Art. 4 neu gefasst als Bemühenspflicht | gilt |
| 02.08.2026 | Transparenzpflichten (Art. 50): Offenlegung bei KI-Interaktion, Kennzeichnung synthetischer Inhalte | gilt |
| 02.12.2026 | Kennzeichnung für Bestandssysteme, zwei zusätzliche Verbote | nächste Frist |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-Systeme nach Anhang III — vom Omnibus verschoben | verschoben |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Systeme als Sicherheitskomponenten regulierter Produkte (Anhang I) | verschoben |
Verschoben wurden ausschließlich die Hochrisiko-Anforderungen. Alles, was bereits galt, gilt weiter. Der Omnibus ist eine Vereinfachung der Umsetzung, keine Aussetzung der Verordnung.
Betroffenheit
Artikel 4 adressiert Anbieter und Betreiber. Betreiber ist, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung im beruflichen Kontext einsetzt. Das ist der weitaus häufigere Fall — und der, den Unternehmen regelmäßig übersehen, weil sie sich nicht als KI-Unternehmen begreifen.
Inhalt und Tiefe
Die Verordnung schreibt kein Curriculum vor. Sie verlangt ein Maß an Kompetenz, das zur Rolle, zum eingesetzten System und zum Risiko passt. Daraus folgt eine gestufte Struktur statt einer Pflichtschulung für alle:
Der risikoorientierte Zuschnitt ist seit dem Omnibus ausdrücklich zulässig und in den meisten Organisationen auch der einzige praktikable Weg. Er muss allerdings begründet sein: Warum diese Stufe für diese Gruppe genügt, gehört in die Dokumentation.
Nachweis
Weil Artikel 4 eine Bemühenspflicht ist, entscheidet die Dokumentation darüber, ob sie erfüllt wurde. Vier Bestandteile sollten vorliegen:
Häufige Fragen
Hier ist Ehrlichkeit wichtiger als eine große Zahl: Artikel 4 ist im Bußgeldkatalog des Artikels 99 nicht eigenständig aufgeführt. Die Sanktionierung richtet sich nach nationalem Recht, das je Mitgliedstaat unterschiedlich ausgestaltet ist. Einzelne Anbieter nennen dennoch Rahmen von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Jahresumsatzes — diese Einordnung ist fachlich umstritten.
Praktisch relevant wird die Pflicht auf zwei anderen Wegen: als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, wenn ein anderer Sachverhalt geprüft wird, und als Sorgfaltsmaßstab in Haftungs- und Arbeitsrechtsfällen. Wer nach einem KI-verursachten Schaden keine Kompetenzmaßnahmen vorlegen kann, argumentiert deutlich schlechter.
Für die Kompetenzpflicht gibt es keine Bestandsschutzregel. Sie gilt für das Personal, das mit KI arbeitet — unabhängig davon, wann das System eingeführt wurde. Ein 2023 eingeführtes Werkzeug löst dieselbe Pflicht aus wie eines von gestern.
Anders bei den Transparenzpflichten nach Artikel 50: Dort gilt für Bestandssysteme eine gesonderte Frist bis 2. Dezember 2026.
Als alleinige Maßnahme selten. Nicht wegen des Formats, sondern wegen des Nachweises: Ein Format ohne Teilnahmedokumentation und ohne Rollenbezug lässt sich später nicht als angemessene Maßnahme belegen. Entscheidend ist nicht, wie geschult wurde, sondern ob die Zuordnung von Risiko, Rolle und Inhalt nachvollziehbar begründet ist.
Es ist dasselbe. „KI-Verordnung", „EU AI Act" und umgangssprachlich „KI-Gesetz" bezeichnen die Verordnung (EU) 2024/1689. Seit 27. Juli 2026 ist sie durch die Verordnung (EU) 2026/1744 — den Digital Omnibus — geändert. Ein nationales deutsches oder österreichisches „KI-Gesetz" ist damit nicht gemeint; die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Nächster Schritt
Der sinnvolle Einstieg ist keine Schulung, sondern eine Compliance-Gap-Analyse: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, in welcher Rolle steht das Unternehmen, welche Personengruppen sind betroffen — und was davon ist seit Februar 2025 undokumentiert geblieben. Erst daraus ergibt sich, welche Maßnahme angemessen ist.
Wir führen diese Analyse durch und setzen die Maßnahmen anschließend über die ABD KI-Akademie um — mit dokumentiertem Nachweis je Teilnehmer und Rollenstufe.
Rechtsstand: 27. Juli 2026. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus, in Kraft seit 27.07.2026). Dieser Beitrag gibt den Stand der öffentlich zugänglichen Rechtslage wieder und dient der Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zur Sanktionierung von Artikel 4 bestehen unterschiedliche fachliche Auffassungen; die Ausgestaltung erfolgt über nationales Recht. Weiterführend: EU AI Act Compliance – was jetzt schon gilt.
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