Die KI-Verordnung reguliert nicht Technologie, sondern Verwendung. Dasselbe Sprachmodell kann minimal reguliert oder hochrisikoreich sein – je nachdem, wofür es eingesetzt wird. Die Einstufung ist deshalb kein technisches, sondern ein organisatorisches Thema.
Die vier Stufen
Der häufigste Fehlschluss: „Unser System ist nicht hochrisikoreich, also sind wir raus.“ Auch in Stufe 3 und 4 gelten Pflichten. Die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 ist klassenunabhängig und trifft jeden Betreiber.
Seit dem Omnibus
Der Digital Omnibus hat zwei Dinge geändert, die zusammen die praktische Reichweite der Hochrisiko-Klasse verringern.
Erstens die Definition. Ein System der Anhang-III-Bereiche gilt nur dann als hochrisikoreich, wenn ein Ausfall tatsächlich Risiken für Gesundheit oder Sicherheit verursachen kann. Rein unterstützende oder vorbereitende Funktionen fallen damit häufiger heraus als zuvor.
Zweitens die Doppelregulierung. Die Kommission kann KI-spezifische Anforderungen einschränken, wenn sektorale Regelungen bereits gleichwertigen Schutz bieten. Für regulierte Branchen kann das erhebliche Erleichterung bedeuten.
Beides entlastet – verlagert die Arbeit aber auf die Begründung. Wer sich auf die engere Definition beruft, muss die Einstufung dokumentieren können. Eine nicht dokumentierte Einstufung ist im Prüfungsfall keine Einstufung.
Anhang III
Anhang III listet die Anwendungsbereiche, in denen eigenständige KI-Systeme als hochrisikoreich gelten können. Für Unternehmen außerhalb regulierter Produktbranchen sind vor allem diese relevant:
Vorgehen
Der zeitliche Druck ist bei den Hochrisiko-Anforderungen geringer geworden: Anhang III gilt ab 2. Dezember 2027, Anhang I ab 2. August 2028. Die Einstufung selbst sollte trotzdem jetzt erfolgen – weil sie darüber entscheidet, ob überhaupt Vorbereitungszeit nötig ist, und weil Bestandsschutz nur nachweisen kann, wer den Ausgangszustand dokumentiert hat.
Nächster Schritt
Der sinnvolle Einstieg ist eine Compliance-Gap-Analyse: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, in welcher Rolle steht das Unternehmen, welche Pflichten greifen bereits – und was davon ist bislang undokumentiert. Erst daraus ergibt sich, was zu tun ist.
Wir führen diese Analyse durch und setzen die Maßnahmen anschließend um – technisch über ABD GENIE mit Quellenbindung und Audit Trail, organisatorisch über die ABD KI-Akademie.
Rechtsstand: 27. Juli 2026. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus, in Kraft seit 27.07.2026). Dieser Beitrag gibt den Stand der öffentlich zugänglichen Rechtslage wieder und dient der Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Weiterführend: EU AI Act Compliance – was jetzt schon gilt.
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