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Fristenmonitor:
was wann tatsächlich gilt

Zu den Stichtagen der KI-Verordnung kursieren widersprüchliche Angaben — teils weil der Digital Omnibus im Juli 2026 Fristen verschoben hat, teils weil Verschiebung mit Entwarnung verwechselt wird. Diese Seite führt jeden Stichtag mit seiner Fundstelle und sagt dazu, wen er trifft.

Zuletzt geprüft: 5. September 2026 · Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744

88
Tage

Nächster Stichtag: 2. Dezember 2026

Ab diesem Tag müssen auch Bestandssysteme synthetische Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen — also generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Betroffen ist jedes Unternehmen, das KI-erzeugte Texte, Bilder, Ton oder Video veröffentlicht und dafür ein System nutzt, das schon vorher im Einsatz war. Zusätzlich treten zwei neue Verbote in Kraft.

Fundstelle: Artikel 50 Absatz 2 KI-VO in Verbindung mit Artikel 111 Absatz 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 · Amtsblatt vom 24. Juli 2026 · CELEX 32026R1744
Der Zeitplan

Alle Stichtage der KI-Verordnung auf einen Blick

Grün bedeutet: gilt bereits, nichts steht mehr aus. Orange: der nächste Termin. Die Angaben in der Spalte Fundstelle beziehen sich auf die konsolidierte Fassung.

StichtagWas giltWen es trifftFundstelle
02.02.2025 Verbote und KI-Kompetenz
Acht verbotene Praktiken; Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz des Personals
alle Anbieter und Betreiber, unabhängig von der Risikoklasse Art. 5, Art. 4
02.08.2025 Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Transparenz, technische Dokumentation, Urheberrechtsleitlinie
Anbieter von GPAI-Modellen Kapitel V
02.08.2026 Allgemeine Anwendbarkeit und Transparenzpflichten
Offenlegung bei direkter Interaktion; Kennzeichnung synthetischer Inhalte bei neuen Systemen; nationale Marktüberwachung aktiv
jedes Unternehmen mit Chatbot, Voicebot oder KI-erzeugten Inhalten Art. 50, Art. 113
02.12.2026 Bestandssysteme und zwei neue Verbote
Kennzeichnungspflicht auch für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr waren; zwei ergänzte verbotene Praktiken
Betreiber älterer generativer Systeme Art. 50 Abs. 2, Art. 111 Abs. 4, Art. 5 Abs. 1
02.12.2027 Hochrisiko nach Anhang III
Risikomanagement, Daten-Governance, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Qualitätsmanagement
eigenständige Systeme in Personalwesen, Kreditvergabe, Bildung, Verwaltung, kritischer Infrastruktur Art. 6 Abs. 2, Anhang III
02.08.2028 Hochrisiko nach Anhang I
Dieselben Pflichten für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist
Hersteller von Medizinprodukten, Maschinen, Fahrzeugen, Aufzügen und weiteren Produktgruppen Art. 6 Abs. 1, Anhang I
Häufige Falschdarstellungen

Drei Sätze, die oft zu lesen sind — und nicht stimmen

Wir prüfen jede Angabe gegen die Primärquelle, bevor sie hier steht. Bei diesen drei Punkten weicht die verbreitete Darstellung von der Rechtslage ab.

Verbreitet, aber falsch

„Der Digital Omnibus hat die Pflichten entschärft."

Die Verordnung (EU) 2026/1744 verschiebt Fristen für Hochrisiko-Systeme. Sie streicht keine einzige Pflicht.

Tatsächlich

Verbote, KI-Kompetenz, GPAI-Regeln und die Transparenzpflichten für neue Systeme gelten unverändert. Wer aus der Verschiebung Aufschub ableitet, verwechselt zwei verschiedene Dinge.

VO (EU) 2026/1744, Amtsblatt 24.07.2026

Verbreitet, aber falsch

„Artikel 4 verlangt ein Schulungszertifikat."

Die Vorschrift nennt weder ein Curriculum noch eine Mindeststundenzahl noch eine Zertifizierungsstelle. Sie steht auch nicht im Bußgeldkatalog des Artikels 99.

Tatsächlich

Verlangt sind Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz — und deren Dokumentation. Die Wirkung liegt in der Nachweisführung und in der zivilrechtlichen Haftung, nicht in einer Behördenstrafe.

Art. 4 und Art. 99 KI-VO

Verbreitet, aber falsch

„Ab September 2026 gilt die Green-Claims-Richtlinie."

Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen im Juni 2025 ausgesetzt und den Vorschlag anschließend zurückgezogen. Ein neuer Zeitplan besteht nicht.

Tatsächlich

Was am 27. September 2026 wirksam wird, folgt allein aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Wer beides vermischt, erwartet Nachweisverfahren, die es so nicht gibt — und übersieht die Verbote, die tatsächlich greifen.

RL (EU) 2024/825 · Rückzug des Green-Claims-Vorschlags 2025

Was sich verschoben hat

Verschiebung ist keine Entwarnung

UNVERÄNDERT IN KRAFT Verbotene Praktiken seit 2. Februar 2025 · Artikel 5 KI-Kompetenz des Personals seit 2. Februar 2025 · Artikel 4 Modelle mit allgemeinem Zweck seit 2. August 2025 · Kapitel V Transparenz bei neuen Systemen seit 2. August 2026 · Artikel 50 VERSCHOBEN Hochrisiko nach Anhang III 2. August 2026 → 2. Dezember 2027 sechzehn Monate später, jetzt festes Datum Hochrisiko nach Anhang I 2. August 2027 → 2. August 2028 zwölf Monate später, produkteingebettet Aufbauzeit für Nachweisführung erfahrungsgemäß zwölf Monate und mehr Vier Pflichtenblöcke gelten heute. Zwei sind verschoben — und beide brauchen mehr Vorlauf, als die neue Frist hergibt.

Die Hochrisiko-Frist wurde zugleich von der Verfügbarkeit harmonisierter Normen entkoppelt. Sie ist damit ein festes Datum und verschiebt sich nicht erneut, wenn Normen ausbleiben.

Angrenzende Regulierung

Stichtage, die dieselbe Rolle im Haus betreffen

Wer die KI-Verordnung verantwortet, verantwortet meist auch diese Vorhaben. Sie stehen hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit — als Kalender, nicht als Beratung.

EmpCo-Richtlinie — 27. September 2026

Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis werden unlauter. Vier Verbote gelten unmittelbar, ohne Übergangsfrist. Betroffen ist jedes Unternehmen mit Umweltkommunikation gegenüber Verbrauchern, auch Kleinstunternehmen.

RL (EU) 2024/825 · in Deutschland über das Dritte UWG-Änderungsgesetz

NIS2 Österreich — 1. Oktober 2026

Anwendungsbeginn des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026. Registrierung bis 31. Dezember 2026, Selbstdeklaration bis 30. September 2027. In Deutschland gilt das Umsetzungsgesetz bereits seit Dezember 2025, dort ohne Übergangsfrist.

NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025 · NIS2UmsuCG

Data Act — 12. September 2026

Ende der Übergangsfrist für die Gestaltungspflichten bei vernetzten Produkten. Die Verordnung selbst ist bereits seit September 2025 anwendbar.

VO (EU) 2023/2854

DORA — 1. Januar 2027

Ende der Übergangsregelung für Institute, die bisher den aufsichtlichen Anforderungen an die IT unterlagen. Die Verordnung gilt seit Januar 2025.

VO (EU) 2022/2554

Nächster Schritt

Vom Kalender zur Bestandsaufnahme

Ein Termin im Kalender hilft erst, wenn klar ist, welche Systeme im Haus überhaupt betroffen sind. Genau dort beginnt jedes belastbare Vorhaben: mit einem Verzeichnis der eingesetzten Systeme und ihrer Einordnung. Im ersten Gespräch klären wir, welche Ihrer Fristen tatsächlich laufen — und welche nicht.